Anwaltskosten & kostenlose Erstberatung
Eine der häufigsten Fragen vor dem Gang zum Anwalt lautet: Was kostet mich das? Wir möchten, dass Sie diese Frage von Anfang an klar beantwortet bekommen. Hier erläutern wir, wie sich Anwaltskosten zusammensetzen – und warum Ihr erster Schritt zu uns kostenlos ist.
Kostenlose Erstberatung
Ihre Erstberatung ist bei uns kostenfrei und unverbindlich. In diesem ersten Gespräch schildern Sie uns Ihr Anliegen, und wir geben Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer Situation. Sie erfahren, ob und wie wir Ihnen helfen können – ohne dass Ihnen dafür Kosten entstehen und ohne dass Sie sich zu etwas verpflichten.
Wie sich Anwaltskosten zusammensetzen
Entscheiden Sie sich nach der Erstberatung für eine weitere Zusammenarbeit, richtet sich unsere Vergütung in der Regel nach einer dieser Grundlagen:
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): Das RVG ist die gesetzliche Grundlage für Anwaltsgebühren. Die Höhe hängt unter anderem vom Gegenstandswert und der Art der Tätigkeit ab.
- Vergütungsvereinbarung: In geeigneten Fällen treffen wir mit Ihnen eine individuelle Vereinbarung, etwa auf Stunden- oder Pauschalbasis.
Welche Grundlage für Ihren Fall sinnvoll ist, besprechen wir offen mit Ihnen – bevor Sie uns beauftragen.
Besondere Konstellationen
- Pflichtverteidigung: Wird ein Verteidiger vom Gericht beigeordnet, gelten die gesetzlichen Gebühren der Pflichtverteidigung.
- Rechtsschutzversicherung: Besteht eine Rechtsschutzversicherung, prüfen wir gern, ob sie für Ihr Anliegen eintritt.
- Verkehrsunfall: Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt die gegnerische Versicherung regelmäßig die erforderlichen Anwaltskosten.
- Prozesskosten- und Beratungshilfe: Wenn die finanziellen Voraussetzungen vorliegen, kann staatliche Unterstützung in Betracht kommen.
Unser Versprechen: Transparenz
Sie erhalten von uns eine nachvollziehbare Einschätzung der zu erwartenden Kosten, bevor eine kostenpflichtige Tätigkeit beginnt. Unerwartete Rechnungen soll es bei uns nicht geben.
Häufige Fragen zu den Kosten
Ist die Erstberatung wirklich kostenlos?
Ja. Das erste Gespräch zur Einschätzung Ihres Anliegens ist kostenfrei und unverbindlich.
Was kostet die weitere Vertretung?
Das hängt vom Einzelfall ab – insbesondere vom Gegenstandswert und vom Aufwand. Die Vergütung richtet sich nach dem RVG oder einer Vergütungsvereinbarung. Wir nennen Ihnen die voraussichtlichen Kosten, bevor Sie uns beauftragen.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Das hängt von Ihrem Vertrag und vom Rechtsgebiet ab. Wir prüfen das mit Ihnen und unterstützen Sie bei der Deckungsanfrage.
Was ist, wenn ich mir einen Anwalt nicht leisten kann?
Unter bestimmten finanziellen Voraussetzungen kommen Beratungshilfe (außergerichtlich) oder Prozesskostenhilfe (gerichtlich) in Betracht. Sprechen Sie uns darauf an.
Klarheit gibt es ab dem ersten Gespräch
Die Erstberatung ist kostenlos – nutzen Sie sie, um Ihr Anliegen und die Kostenfrage zu klären.