Fachanwalt für Strafrecht in Düsseldorf
Ein strafrechtlicher Vorwurf trifft die meisten Menschen unvorbereitet: eine Vorladung der Polizei im Briefkasten, Ermittler vor der Wohnungstür, der Vorwurf einer Straftat gegen Sie oder einen Angehörigen. In einer solchen Situation entstehen schnell Unsicherheit und Druck – und gerade jetzt werden oft Fehler gemacht, die sich später nur schwer korrigieren lassen.
Das Wichtigste zuerst: Sie haben das Recht zu schweigen. Niemand muss sich selbst belasten. Was Sie gegenüber der Polizei sagen, kann als Beweismittel verwendet werden – Ihr Schweigen darf Ihnen dagegen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Bevor Sie sich zur Sache äußern, sollten Sie anwaltlichen Rat einholen.
Je früher eine Verteidigung beginnt, desto mehr lässt sich am Gang des Verfahrens mitgestalten. Mit Baris Yesil, Fachanwalt für Strafrecht, steht Ihnen in unserer Kanzlei ein auf die Strafverteidigung spezialisierter Anwalt zur Seite. Wir verteidigen Sie in jeder Phase – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung.
Was wir für Sie tun
- Verteidigung im Ermittlungsverfahren – wir beantragen Akteneinsicht, prüfen die Beweislage und nehmen für Sie Stellung
- Begleitung bei Vorladungen und Vernehmungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft
- Soforthilfe bei Festnahme und Durchsuchung
- Vertretung in Haftsachen – Untersuchungshaft, Haftprüfung, Haftbeschwerde
- Verteidigung in der Hauptverhandlung vor dem Amts-, Land- und Oberlandesgericht
- Verkehrsstrafrecht – etwa Trunkenheit im Verkehr, Drogen am Steuer, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Betäubungsmittelstrafrecht – vom Vorwurf des Besitzes bis zum Handeltreiben
- Gewalt- und Eigentumsdelikte – etwa Körperverletzung, Diebstahl oder Raub
- Wirtschaftsstrafrecht – etwa Betrug oder Untreue
- Pflichtverteidigung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen
Typische Konstellationen
Die folgenden Situationen umreißen den Rahmen, in dem sich Mandantinnen und Mandanten an uns wenden – anonymisiert und beispielhaft.
- Vorladung als Beschuldigter: Sie erhalten eine schriftliche Vorladung der Polizei. In der Regel ist es ratsam, zunächst keine Angaben zu machen. Wir nehmen Akteneinsicht und entwickeln daraus das weitere Vorgehen.
- Hausdurchsuchung: Frühmorgens stehen Ermittler mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Maßnahme und stehen Ihnen zur Seite.
- Untersuchungshaft: Ein Angehöriger wurde festgenommen, es droht oder besteht Untersuchungshaft. Wir beantragen Akteneinsicht und setzen uns für eine Haftprüfung ein.
- Strafbefehl oder Anklage: Sie haben einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten. Wir prüfen die Vorwürfe und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.
So gehen wir vor
- Erstkontakt – Sie schildern uns Ihr Anliegen, telefonisch oder über das Kontaktformular.
- Akteneinsicht – wir verschaffen uns ein vollständiges Bild des Ermittlungsstands.
- Verteidigungsstrategie – wir besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten und legen das Vorgehen fest.
- Vertretung im Verfahren – wir übernehmen die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
- Hauptverhandlung – sofern es zur Anklage kommt, verteidigen wir Sie vor Gericht.
Ablauf, Dauer und Kosten
Wie lange ein Strafverfahren dauert, lässt sich nicht pauschal sagen. Ein Ermittlungsverfahren kann nach wenigen Wochen eingestellt werden oder sich über Monate ziehen; kommt es zur Anklage, schließt sich die Hauptverhandlung an. Umfang, Tatvorwurf und zuständiges Gericht bestimmen den zeitlichen Rahmen.
Die Erstberatung ist bei uns kostenlos. Für die weitere Tätigkeit richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Vergütungsvereinbarung. Werden wir als Pflichtverteidiger beigeordnet, gelten die gesetzlichen Gebühren. Ob eine bestehende Rechtsschutzversicherung Strafrechtsschutz bietet, prüfen wir gern mit Ihnen. Die zu erwartenden Kosten besprechen wir offen, bevor Sie uns beauftragen.