Yesil & Partner Rechtsanwälte & Strafverteidiger
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Fachanwalt für Strafrecht in Düsseldorf

Ein strafrechtlicher Vorwurf trifft die meisten Menschen unvorbereitet: eine Vorladung der Polizei im Briefkasten, Ermittler vor der Wohnungstür, der Vorwurf einer Straftat gegen Sie oder einen Angehörigen. In einer solchen Situation entstehen schnell Unsicherheit und Druck – und gerade jetzt werden oft Fehler gemacht, die sich später nur schwer korrigieren lassen.

Das Wichtigste zuerst: Sie haben das Recht zu schweigen. Niemand muss sich selbst belasten. Was Sie gegenüber der Polizei sagen, kann als Beweismittel verwendet werden – Ihr Schweigen darf Ihnen dagegen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Bevor Sie sich zur Sache äußern, sollten Sie anwaltlichen Rat einholen.

Je früher eine Verteidigung beginnt, desto mehr lässt sich am Gang des Verfahrens mitgestalten. Mit Baris Yesil, Fachanwalt für Strafrecht, steht Ihnen in unserer Kanzlei ein auf die Strafverteidigung spezialisierter Anwalt zur Seite. Wir verteidigen Sie in jeder Phase – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung.

Was wir für Sie tun

  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren – wir beantragen Akteneinsicht, prüfen die Beweislage und nehmen für Sie Stellung
  • Begleitung bei Vorladungen und Vernehmungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft
  • Soforthilfe bei Festnahme und Durchsuchung
  • Vertretung in Haftsachen – Untersuchungshaft, Haftprüfung, Haftbeschwerde
  • Verteidigung in der Hauptverhandlung vor dem Amts-, Land- und Oberlandesgericht
  • Verkehrsstrafrecht – etwa Trunkenheit im Verkehr, Drogen am Steuer, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Betäubungsmittelstrafrecht – vom Vorwurf des Besitzes bis zum Handeltreiben
  • Gewalt- und Eigentumsdelikte – etwa Körperverletzung, Diebstahl oder Raub
  • Wirtschaftsstrafrecht – etwa Betrug oder Untreue
  • Pflichtverteidigung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen

Typische Konstellationen

Die folgenden Situationen umreißen den Rahmen, in dem sich Mandantinnen und Mandanten an uns wenden – anonymisiert und beispielhaft.

  • Vorladung als Beschuldigter: Sie erhalten eine schriftliche Vorladung der Polizei. In der Regel ist es ratsam, zunächst keine Angaben zu machen. Wir nehmen Akteneinsicht und entwickeln daraus das weitere Vorgehen.
  • Hausdurchsuchung: Frühmorgens stehen Ermittler mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Maßnahme und stehen Ihnen zur Seite.
  • Untersuchungshaft: Ein Angehöriger wurde festgenommen, es droht oder besteht Untersuchungshaft. Wir beantragen Akteneinsicht und setzen uns für eine Haftprüfung ein.
  • Strafbefehl oder Anklage: Sie haben einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten. Wir prüfen die Vorwürfe und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.

So gehen wir vor

  1. Erstkontakt – Sie schildern uns Ihr Anliegen, telefonisch oder über das Kontaktformular.
  2. Akteneinsicht – wir verschaffen uns ein vollständiges Bild des Ermittlungsstands.
  3. Verteidigungsstrategie – wir besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten und legen das Vorgehen fest.
  4. Vertretung im Verfahren – wir übernehmen die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
  5. Hauptverhandlung – sofern es zur Anklage kommt, verteidigen wir Sie vor Gericht.

Ablauf, Dauer und Kosten

Wie lange ein Strafverfahren dauert, lässt sich nicht pauschal sagen. Ein Ermittlungsverfahren kann nach wenigen Wochen eingestellt werden oder sich über Monate ziehen; kommt es zur Anklage, schließt sich die Hauptverhandlung an. Umfang, Tatvorwurf und zuständiges Gericht bestimmen den zeitlichen Rahmen.

Die Erstberatung ist bei uns kostenlos. Für die weitere Tätigkeit richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Vergütungsvereinbarung. Werden wir als Pflichtverteidiger beigeordnet, gelten die gesetzlichen Gebühren. Ob eine bestehende Rechtsschutzversicherung Strafrechtsschutz bietet, prüfen wir gern mit Ihnen. Die zu erwartenden Kosten besprechen wir offen, bevor Sie uns beauftragen.

Häufige Fragen — Strafrecht

Ich habe eine Vorladung der Polizei erhalten – muss ich hingehen?

Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung zu folgen oder Angaben zur Sache zu machen. Sie haben das Recht zu schweigen. Wir empfehlen, vor jeder Äußerung anwaltlichen Rat einzuholen und uns die Vorladung vorzulegen.

Sollte ich bei der Polizei aussagen?

Ohne vorherige Akteneinsicht und ohne Absprache mit einem Verteidiger raten wir grundsätzlich davon ab. Erst die Akte zeigt, welche Vorwürfe und Beweise tatsächlich vorliegen. Eine vorschnelle Aussage lässt sich später kaum zurücknehmen.

Was kostet ein Strafverteidiger?

Die Erstberatung ist bei uns kostenlos. Die weitere Vergütung richtet sich nach dem RVG oder einer Vergütungsvereinbarung. Bei einer Pflichtverteidigung gelten die gesetzlichen Gebühren. Die voraussichtlichen Kosten besprechen wir vorab transparent mit Ihnen.

Was ist der Unterschied zwischen Wahl- und Pflichtverteidiger?

Einen Wahlverteidiger beauftragen Sie selbst. Ein Pflichtverteidiger wird in bestimmten Fällen – etwa bei schwereren Vorwürfen – vom Gericht beigeordnet. Auch als Pflichtverteidiger können wir Sie vertreten; auf Inhalt und Engagement der Verteidigung hat dies keinen Einfluss.

Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung?

Bleiben Sie ruhig und leisten Sie keinen Widerstand. Zur Sache müssen Sie nichts beitragen. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und kontaktieren Sie umgehend einen Verteidiger.

Wie lange dauert ein Strafverfahren?

Das hängt vom Einzelfall ab. Ein Ermittlungsverfahren kann nach Wochen eingestellt werden; ein Verfahren mit Hauptverhandlung dauert länger. Eine verlässliche Einschätzung ist erst nach Akteneinsicht möglich.

Ich habe einen Strafbefehl erhalten – was bedeutet das?

Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung ohne Hauptverhandlung. Gegen ihn können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Wird kein Einspruch eingelegt, wird der Strafbefehl rechtskräftig und steht einem Urteil gleich. Wir prüfen für Sie, ob ein Einspruch sinnvoll ist.

Übernehmen Sie auch Pflichtverteidigungen?

Ja. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, können wir Ihnen als Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Sprechen Sie uns möglichst frühzeitig darauf an.

Sprechen Sie mit uns

Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Wir prüfen Ihr Anliegen und sagen Ihnen, wie wir Ihnen helfen können.

Ihr Ansprechpartner: Baris Yesil, Fachanwalt für Strafrecht