Anwalt für Verkehrsrecht in Düsseldorf
Ein Bußgeldbescheid, ein drohendes Fahrverbot oder die Folgen eines Verkehrsunfalls – im Verkehrsrecht geht es schnell um viel: um Geld, um Punkte und nicht selten um den Führerschein, der für viele Menschen beruflich unverzichtbar ist.
Nicht jeder Bußgeldbescheid ist fehlerfrei. Messverfahren, Zustellung und Anhörung sind an formale Vorgaben gebunden. Eine Prüfung lohnt sich oft – besonders, wenn ein Fahrverbot oder Punkte im Raum stehen. Wichtig: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen.
Wir prüfen Ihren Fall, nehmen Akteneinsicht und vertreten Sie gegenüber Bußgeldstellen, Gerichten und Versicherungen. Die Erstberatung ist kostenlos.
Was wir für Sie tun
- Prüfung von Bußgeldbescheiden – Geschwindigkeit, Abstand, Rotlicht, Handy am Steuer
- Einspruch – fristgerechte Einlegung und Begründung gegen Bußgeldbescheide
- Drohendes Fahrverbot – Verteidigung und Prüfung von Alternativen
- Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg) – Beratung zum Punktestand
- Verkehrsstrafrecht – Trunkenheit im Verkehr, Drogen am Steuer, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, fahrlässige Körperverletzung
- Schadensregulierung nach Verkehrsunfall gegenüber der gegnerischen Versicherung
- Entzug der Fahrerlaubnis und Fragen rund um die MPU
- Vertretung gegenüber Bußgeldstellen, Amtsgerichten und Versicherungen
Typische Konstellationen
Anonymisierte, beispielhafte Situationen, mit denen sich Mandantinnen und Mandanten an uns wenden:
- Bußgeldbescheid mit Fahrverbot: Ihnen wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen, verbunden mit einem Fahrverbot.
- Vorwurf der Unfallflucht: Ihnen wird vorgeworfen, sich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben.
- Unfallregulierung: Nach einem unverschuldeten Unfall reguliert die gegnerische Versicherung den Schaden nur teilweise.
- Drohender Führerscheinverlust: Nach mehreren Verstößen steht der Entzug der Fahrerlaubnis im Raum.
So gehen wir vor
- Kostenlose Erstberatung – Sie schildern den Sachverhalt, wir sichten den Bescheid.
- Fristwahrung – wir legen fristgerecht Einspruch ein.
- Akteneinsicht – wir prüfen Messunterlagen und Verfahrensakte.
- Strategie – wir besprechen mit Ihnen die Aussichten und das weitere Vorgehen.
- Vertretung – gegenüber Behörde, Gericht oder Versicherung.
Ablauf, Dauer und Kosten
Im Bußgeldverfahren ist die Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch entscheidend. Nach Einspruch und Akteneinsicht zeigt sich, ob das Verfahren eingestellt wird oder zum Amtsgericht gelangt.
Die Erstberatung ist kostenlos; darüber hinaus rechnen wir nach RVG oder Vergütungsvereinbarung ab. Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt die eintrittspflichtige gegnerische Versicherung regelmäßig auch die erforderlichen Anwaltskosten. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt – je nach Vertrag – die Kosten im Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren. Beides prüfen wir mit Ihnen.