Yesil & Partner Rechtsanwälte & Strafverteidiger
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Anwalt für Versicherungsrecht in Düsseldorf

Versicherungen sollen im Schadensfall absichern – dafür zahlt man über Jahre Beiträge. Umso belastender ist es, wenn die Versicherung im entscheidenden Moment nicht oder nur teilweise leistet: Eine Berufsunfähigkeit wird nicht anerkannt, ein Schaden nur gekürzt erstattet, eine Leistung ganz abgelehnt.

Versicherer begründen die Ablehnung einer Leistung häufig mit Vertragsklauseln, mit Obliegenheitsverletzungen oder mit fehlenden Voraussetzungen. Ob diese Begründung trägt, lässt sich oft erst nach einer genauen Prüfung von Vertrag, Bedingungen und Ablehnungsschreiben beurteilen.

Wir prüfen Ihre Ansprüche und vertreten Sie gegenüber dem Versicherer – außergerichtlich wie vor Gericht. Die Erstberatung ist kostenlos.

Was wir für Sie tun

  • Prüfung abgelehnter oder gekürzter Leistungen
  • Berufsunfähigkeitsversicherung – Durchsetzung von Leistungsansprüchen
  • Unfallversicherung – Streit um Invaliditätsleistungen
  • Hausrat- und Wohngebäudeversicherung – etwa nach Einbruch, Brand oder Wasserschaden
  • Haftpflichtversicherung – Fragen des Versicherungsschutzes
  • Prüfung von Versicherungsbedingungen und Ablehnungsschreiben
  • Außergerichtliche Korrespondenz mit dem Versicherer
  • Vertretung im Klageverfahren gegen den Versicherer

Typische Konstellationen

Anonymisierte, beispielhafte Situationen, mit denen sich Mandantinnen und Mandanten an uns wenden:

  • Berufsunfähigkeit: Sie können Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben, die Versicherung erkennt die Berufsunfähigkeit aber nicht an.
  • Gekürzte Leistung: Nach einem Wasser- oder Brandschaden erstattet die Hausratversicherung nur einen Teil des Schadens.
  • Abgelehnte Leistung: Die Unfallversicherung lehnt eine Invaliditätsleistung ab oder bewertet den Invaliditätsgrad niedrig.
  • Obliegenheitsverletzung: Der Versicherer verweigert die Leistung mit dem Hinweis auf eine angebliche Verletzung von Mitwirkungspflichten.

So gehen wir vor

  1. Kostenlose Erstberatung – Sie schildern uns Ihren Fall.
  2. Prüfung der Unterlagen – Versicherungsvertrag, Bedingungen, Ablehnungsschreiben, Schriftwechsel.
  3. Einschätzung – wir bewerten, ob die Ablehnung trägt und welche Ansprüche bestehen.
  4. Außergerichtliche Geltendmachung – wir nehmen für Sie gegenüber dem Versicherer Stellung.
  5. Klageverfahren – wenn nötig, vertreten wir Sie vor Gericht.

Ablauf, Dauer und Kosten

Häufig lässt sich ein Streit mit dem Versicherer außergerichtlich klären, wenn die Leistungsablehnung sachlich und unter Hinweis auf die Vertragslage angegriffen wird. Bleibt der Versicherer bei seiner Haltung, kommt eine Klage in Betracht; deren Dauer hängt unter anderem davon ab, ob ein Sachverständigengutachten erforderlich ist.

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, also der Höhe der geforderten Leistung. Im Zivilprozess trägt in der Regel die unterlegene Partei die Verfahrenskosten. Die Erstberatung ist kostenlos; im Übrigen rechnen wir nach RVG oder Vergütungsvereinbarung ab. Ob eine Rechtsschutzversicherung eintritt, prüfen wir mit Ihnen.

Häufige Fragen — Versicherungsrecht

Die Versicherung zahlt nicht – was kann ich tun?

Eine Leistungsablehnung ist nicht das letzte Wort. Wir prüfen das Ablehnungsschreiben und die Vertragslage und machen Ihre Ansprüche gegenüber dem Versicherer geltend – außergerichtlich und, falls nötig, gerichtlich.

Lohnt sich der Widerspruch gegen eine Leistungsablehnung?

Ob ein Vorgehen Aussicht auf Erfolg hat, zeigt die Prüfung von Vertrag, Versicherungsbedingungen und Ablehnungsgründen. In der kostenlosen Erstberatung schätzen wir Ihre Lage ein.

Meine Berufsunfähigkeit wird nicht anerkannt – wie gehe ich vor?

Versicherer stellen bei der Berufsunfähigkeit hohe Anforderungen an den Nachweis. Wir prüfen die medizinischen Unterlagen, den Vertrag und die Begründung der Ablehnung und unterstützen Sie bei der Durchsetzung der Leistung.

Was bedeutet eine Obliegenheitsverletzung?

Obliegenheiten sind Mitwirkungspflichten des Versicherungsnehmers, etwa Anzeige- oder Aufklärungspflichten. Ein Versicherer kann die Leistung wegen einer Verletzung kürzen oder verweigern – ob das im Einzelfall berechtigt ist, ist jedoch häufig zweifelhaft und sollte geprüft werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Versicherungsverträge und Ablehnungsschreiben enthalten häufig Fristen, etwa Klagefristen. Lassen Sie ein Ablehnungsschreiben deshalb zeitnah prüfen, damit Ihnen keine Frist zum Nachteil gereicht.

Kann ich gegen meine eigene Versicherung vorgehen?

Ja. Besteht ein Leistungsanspruch aus dem Vertrag, können Sie ihn gegenüber Ihrem eigenen Versicherer durchsetzen – auch gerichtlich.

Brauche ich ein Gutachten?

In manchen Fällen – etwa bei Berufsunfähigkeit oder Invalidität – kommt es auf medizinische Feststellungen an. Ob ein Gutachten erforderlich ist, klären wir im Verlauf der Bearbeitung.

Sprechen Sie mit uns

Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Wir prüfen Ihr Anliegen und sagen Ihnen, wie wir Ihnen helfen können.