Yesil & Partner Rechtsanwälte & Strafverteidiger
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Anwalt für Arbeitsrecht in Düsseldorf

Der Arbeitsplatz ist für die meisten Menschen die wirtschaftliche Existenzgrundlage. Umso belastender ist es, wenn es zum Konflikt kommt – eine Kündigung, eine Abmahnung, ein angebotener Aufhebungsvertrag oder ausstehender Lohn.

Im Arbeitsrecht zählt oft Schnelligkeit. Gegen eine Kündigung müssen Sie die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang erheben. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – selbst dann, wenn sie inhaltlich angreifbar gewesen wäre.

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso wie Arbeitgeber – sachlich, klar und mit Blick auf eine tragfähige Lösung. Die Erstberatung ist kostenlos.

Was wir für Sie tun

  • Prüfung von Kündigungen – ordentlich, außerordentlich, fristlos
  • Kündigungsschutzklage – fristgerechte Erhebung und Führung des Verfahrens
  • Aufhebungsverträge – Prüfung, Bewertung und Nachverhandlung
  • Abmahnungen – Prüfung, Gegendarstellung, Entfernung aus der Personalakte
  • Abfindungen – Verhandlung im Rahmen von Vergleich oder Aufhebung
  • Arbeitszeugnis – Anspruch auf Erteilung und Berichtigung
  • Lohn und Gehalt – Durchsetzung offener Ansprüche, auch von Überstunden
  • Mobbing und Benachteiligung – Beratung, auch zu Ansprüchen nach dem AGG
  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht
  • Beratung von Arbeitgebern – Vertragsgestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Typische Konstellationen

Anonymisierte, beispielhafte Situationen, mit denen sich Mandantinnen und Mandanten an uns wenden:

  • Kündigung erhalten: Ihnen wurde gekündigt. Für die Kündigungsschutzklage bleiben nur drei Wochen – die Kündigung sollte umgehend geprüft werden.
  • Aufhebungsvertrag angeboten: Der Arbeitgeber legt Ihnen einen Aufhebungsvertrag vor. Hier ist Vorsicht geboten – unter anderem wegen einer möglichen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
  • Abmahnung in der Personalakte: Sie haben eine Abmahnung erhalten, die Sie für unberechtigt halten.
  • Arbeitszeugnis: Ihr Zeugnis fällt schlechter aus als erwartet oder enthält missverständliche Formulierungen.

So gehen wir vor

  1. Kostenlose Erstberatung – Sie schildern uns Ihre Situation.
  2. Prüfung der Unterlagen – Arbeitsvertrag, Kündigung, Abmahnung, Schriftverkehr.
  3. Außergerichtliche Lösung – wo möglich, suchen wir eine Einigung mit der Gegenseite.
  4. Klage – wenn nötig, erheben wir fristgerecht Klage beim Arbeitsgericht.
  5. Arbeitsgericht – wir vertreten Sie im Güte- und im Kammertermin.

Ablauf, Dauer und Kosten

Nach Eingang der Kündigungsschutzklage setzt das Arbeitsgericht meist innerhalb weniger Wochen einen Gütetermin an. Viele Verfahren enden bereits hier mit einem Vergleich; andernfalls folgt der Kammertermin.

Eine Besonderheit des Arbeitsrechts: Im Verfahren erster Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens (§ 12a ArbGG). Die Erstberatung ist kostenlos; im Übrigen rechnen wir nach RVG oder Vergütungsvereinbarung ab. Ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, prüfen wir mit Ihnen.

Häufige Fragen — Arbeitsrecht

Ich habe eine Kündigung erhalten – was muss ich jetzt tun?

Handeln Sie schnell. Für die Kündigungsschutzklage haben Sie nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit. Lassen Sie die Kündigung zeitnah prüfen, damit diese Frist nicht verstreicht.

Welche Frist gilt für die Kündigungsschutzklage?

Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Nach Ablauf der Frist gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. Abfindungen ergeben sich häufig aus Verhandlungen, einem gerichtlichen Vergleich oder einem Sozialplan. Wir prüfen, welche Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen.

Sollte ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag nicht ungeprüft. Er kann unter anderem zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen. Wir prüfen die Bedingungen und verhandeln, wo möglich, nach.

Was kann ich gegen eine Abmahnung tun?

Eine unberechtigte Abmahnung müssen Sie nicht hinnehmen. Wir prüfen sie und können eine Gegendarstellung verfassen oder die Entfernung aus der Personalakte verlangen.

Was bedeutet eine fristlose Kündigung?

Eine fristlose (außerordentliche) Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist. Sie ist an strenge Voraussetzungen gebunden. Auch hier gilt die Drei-Wochen-Frist für die Klage.

Mein Arbeitszeugnis ist schlecht – kann ich etwas tun?

Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis. Enthält es unzulässige Formulierungen oder eine unangemessene Bewertung, können wir eine Berichtigung geltend machen.

Wer trägt die Kosten beim Arbeitsgericht?

In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst – auch wenn sie das Verfahren gewinnt (§ 12a ArbGG). Die Gerichtskosten richten sich nach dem Ausgang des Verfahrens.

Gilt der Kündigungsschutz auch für mich?

Das Kündigungsschutzgesetz greift in der Regel, wenn Ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und im Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind. Aber auch außerhalb seines Anwendungsbereichs kann eine Kündigung angreifbar sein.

Sprechen Sie mit uns

Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Wir prüfen Ihr Anliegen und sagen Ihnen, wie wir Ihnen helfen können.