Anwalt für Arbeitsrecht in Düsseldorf
Der Arbeitsplatz ist für die meisten Menschen die wirtschaftliche Existenzgrundlage. Umso belastender ist es, wenn es zum Konflikt kommt – eine Kündigung, eine Abmahnung, ein angebotener Aufhebungsvertrag oder ausstehender Lohn.
Im Arbeitsrecht zählt oft Schnelligkeit. Gegen eine Kündigung müssen Sie die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang erheben. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – selbst dann, wenn sie inhaltlich angreifbar gewesen wäre.
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso wie Arbeitgeber – sachlich, klar und mit Blick auf eine tragfähige Lösung. Die Erstberatung ist kostenlos.
Was wir für Sie tun
- Prüfung von Kündigungen – ordentlich, außerordentlich, fristlos
- Kündigungsschutzklage – fristgerechte Erhebung und Führung des Verfahrens
- Aufhebungsverträge – Prüfung, Bewertung und Nachverhandlung
- Abmahnungen – Prüfung, Gegendarstellung, Entfernung aus der Personalakte
- Abfindungen – Verhandlung im Rahmen von Vergleich oder Aufhebung
- Arbeitszeugnis – Anspruch auf Erteilung und Berichtigung
- Lohn und Gehalt – Durchsetzung offener Ansprüche, auch von Überstunden
- Mobbing und Benachteiligung – Beratung, auch zu Ansprüchen nach dem AGG
- Vertretung vor dem Arbeitsgericht
- Beratung von Arbeitgebern – Vertragsgestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Typische Konstellationen
Anonymisierte, beispielhafte Situationen, mit denen sich Mandantinnen und Mandanten an uns wenden:
- Kündigung erhalten: Ihnen wurde gekündigt. Für die Kündigungsschutzklage bleiben nur drei Wochen – die Kündigung sollte umgehend geprüft werden.
- Aufhebungsvertrag angeboten: Der Arbeitgeber legt Ihnen einen Aufhebungsvertrag vor. Hier ist Vorsicht geboten – unter anderem wegen einer möglichen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
- Abmahnung in der Personalakte: Sie haben eine Abmahnung erhalten, die Sie für unberechtigt halten.
- Arbeitszeugnis: Ihr Zeugnis fällt schlechter aus als erwartet oder enthält missverständliche Formulierungen.
So gehen wir vor
- Kostenlose Erstberatung – Sie schildern uns Ihre Situation.
- Prüfung der Unterlagen – Arbeitsvertrag, Kündigung, Abmahnung, Schriftverkehr.
- Außergerichtliche Lösung – wo möglich, suchen wir eine Einigung mit der Gegenseite.
- Klage – wenn nötig, erheben wir fristgerecht Klage beim Arbeitsgericht.
- Arbeitsgericht – wir vertreten Sie im Güte- und im Kammertermin.
Ablauf, Dauer und Kosten
Nach Eingang der Kündigungsschutzklage setzt das Arbeitsgericht meist innerhalb weniger Wochen einen Gütetermin an. Viele Verfahren enden bereits hier mit einem Vergleich; andernfalls folgt der Kammertermin.
Eine Besonderheit des Arbeitsrechts: Im Verfahren erster Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens (§ 12a ArbGG). Die Erstberatung ist kostenlos; im Übrigen rechnen wir nach RVG oder Vergütungsvereinbarung ab. Ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, prüfen wir mit Ihnen.