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Vorwurf der Fahrerflucht — wie Sie richtig reagieren

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort — umgangssprachlich Fahrerflucht — ist keine bloße Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Schon ein übersehener Parkrempler kann den Vorwurf auslösen. Wer jetzt falsch reagiert, verschlechtert seine Lage oft erheblich.

Was als Fahrerflucht gilt

Strafbar macht sich, wer sich nach einem Unfall vom Unfallort entfernt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu seiner Person, seinem Fahrzeug und seiner Beteiligung zu ermöglichen. Erfasst sind auch kleinere Schäden — etwa ein angefahrenes parkendes Auto. Eine hinterlassene Notiz an der Windschutzscheibe genügt rechtlich in der Regel nicht.

Welche Folgen drohen

Je nach Fall kommen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe in Betracht, dazu Punkte im Fahreignungsregister. Bei einem bedeutenden Schaden kann zusätzlich die Entziehung der Fahrerlaubnis im Raum stehen. Die konkrete Folge hängt stark vom Einzelfall ab.

Tätige Reue — eine wichtige Ausnahme

Das Gesetz sieht eine Möglichkeit vor, mit der das Gericht die Strafe mildern oder von ihr absehen kann: Wer innerhalb von 24 Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs mit ausschließlich nicht bedeutendem Sachschaden die Feststellungen freiwillig nachträglich ermöglicht, kann von dieser Regelung profitieren. Ob die Voraussetzungen vorliegen, sollte rasch anwaltlich geprüft werden.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Machen Sie gegenüber Polizei und Versicherung zunächst keine Angaben zur Sache — Sie haben das Recht zu schweigen.
  • Erkennen Sie nichts vorschnell an.
  • Kontaktieren Sie einen Anwalt, bevor Sie sich äußern. Erst die Akteneinsicht zeigt, was der Vorwurf tatsächlich hergibt.

So gehen wir vor

Wir nehmen Akteneinsicht, prüfen die Beweislage und ob die Voraussetzungen der tätigen Reue greifen, und entwickeln daraus die Verteidigung — mit dem Ziel, Strafe und Folgen für die Fahrerlaubnis so gering wie möglich zu halten.

Fazit

Der Vorwurf der Fahrerflucht ist ernst, aber selten aussichtslos. Entscheidend ist, früh zu schweigen und ebenso früh anwaltlichen Rat einzuholen.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Einschätzung Ihres konkreten Falls vereinbaren Sie gern eine kostenlose Erstberatung.

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