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Fahrverbot abwenden — wann sich der Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot bedeutet: Der Führerschein muss für einen bis drei Monate abgegeben werden. Wer beruflich auf das Auto angewiesen ist, für den kann das existenzbedrohend werden. Die gute Nachricht: Nicht jedes angedrohte Fahrverbot ist unausweichlich.

Wann ein Fahrverbot droht

Der Bußgeldkatalog sieht für bestimmte Verstöße ein sogenanntes Regelfahrverbot vor — unter anderem bei deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen, erheblichen Abstandsverstößen, qualifizierten Rotlichtverstößen oder bei beharrlicher Pflichtverletzung (etwa zwei Geschwindigkeitsverstöße von jeweils mindestens 26 km/h innerhalb eines Jahres). Daneben kann ein Fahrverbot auch im Strafverfahren verhängt werden.

Die Zwei-Wochen-Frist

Gegen einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Verstreicht die Frist, wird der Bescheid rechtskräftig — und das Fahrverbot damit verbindlich. Zeit ist hier der entscheidende Faktor.

Wann sich ein Fahrverbot abwenden lässt

Pauschal versprechen lässt sich nichts — aber es gibt anerkannte Ansatzpunkte:

  • Mess- oder Verfahrensfehler: Ob das Messverfahren und die Zustellung korrekt waren, zeigt sich erst nach Akteneinsicht.
  • Absehen vom Fahrverbot: In Härtefällen — etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust — kann das Gericht vom Fahrverbot absehen, häufig gegen eine Erhöhung der Geldbuße. Einen Automatismus gibt es nicht.
  • Augenblicksversagen: Beruht der Verstoß auf einem einfachen, kurzen Versehen, kann das im Einzelfall gegen ein Fahrverbot sprechen.

Welcher Weg trägt, hängt vom konkreten Fall ab und lässt sich erst nach Prüfung der Akte beurteilen.

Die Vier-Monats-Regelung

Wer in den zwei Jahren zuvor kein Fahrverbot hatte, darf den Beginn des Fahrverbots innerhalb von vier Monaten ab Rechtskraft selbst bestimmen. So lässt sich das Verbot etwa in eine Urlaubszeit legen und der berufliche Schaden begrenzen.

So gehen wir vor

  1. Fristwahrender Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
  2. Akteneinsicht — Prüfung der Messunterlagen und des Verfahrens.
  3. Einschätzung der Erfolgsaussichten und Festlegung der Strategie.
  4. Vertretung gegenüber Bußgeldstelle und Amtsgericht.

Fazit

Ein drohendes Fahrverbot ist kein Grund zur Resignation — aber zur Eile. Wer den Bescheid innerhalb der Zwei-Wochen-Frist prüfen lässt, hält sich alle Möglichkeiten offen.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Einschätzung Ihres konkreten Falls vereinbaren Sie gern eine kostenlose Erstberatung.

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