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Kündigung erhalten: Was jetzt zu tun ist

Eine Kündigung trifft viele Menschen unvorbereitet – und löst Druck aus. Genau jetzt ist es wichtig, schnell und überlegt zu handeln, denn im Arbeitsrecht entscheiden Fristen.

Die wichtigste Frist: drei Wochen

Wollen Sie gegen eine Kündigung vorgehen, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – selbst dann, wenn sie angreifbar gewesen wäre.

Erste Schritte nach Erhalt der Kündigung

  • Notieren Sie das Datum, an dem die Kündigung bei Ihnen eingegangen ist – ab hier läuft die Frist.
  • Unterschreiben Sie nichts vorschnell, insbesondere keinen Aufhebungsvertrag.
  • Melden Sie sich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend.
  • Lassen Sie die Kündigung anwaltlich prüfen.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Einen automatischen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. Abfindungen entstehen häufig durch Verhandlung oder einen gerichtlichen Vergleich. Eine fristgerecht erhobene Kündigungsschutzklage verbessert oft die Verhandlungsposition.

Aufhebungsvertrag – Vorsicht

Wird Ihnen statt einer Kündigung ein Aufhebungsvertrag angeboten, sollten Sie ihn nicht ungeprüft unterschreiben. Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen.

Fazit

Bei einer Kündigung zählt jeder Tag. Wer die Drei-Wochen-Frist kennt und die Kündigung früh prüfen lässt, hält sich alle Möglichkeiten offen.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Einschätzung Ihres konkreten Falls vereinbaren Sie gern eine kostenlose Erstberatung.

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