Strafbefehl erhalten — Einspruch oder nicht?
Ein Strafbefehl im Briefkasten wird leicht unterschätzt. Dabei steht er, wenn nichts geschieht, einem rechtskräftigen Urteil gleich — mit allen Folgen. Die wichtigste Information vorweg: Sie haben nur zwei Wochen Zeit.
Was ein Strafbefehl ist
Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung in einem vereinfachten Verfahren — ohne Hauptverhandlung. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlässt ihn das Gericht, wenn es den Sachverhalt für hinreichend geklärt hält. Typische Rechtsfolgen sind eine Geldstrafe, mitunter ein Fahrverbot.
Die Zwei-Wochen-Frist
Gegen einen Strafbefehl können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Legen Sie keinen Einspruch ein, wird der Strafbefehl rechtskräftig und steht einem Urteil gleich — inklusive Eintrag und, je nach Höhe der Strafe, einer Vorstrafe.
Wann sich ein Einspruch lohnt
Ob ein Einspruch sinnvoll ist, zeigt sich nach Akteneinsicht. Anlass kann sein:
- Der Tatvorwurf trifft nicht zu oder ist nicht ausreichend belegt.
- Die Rechtsfolge ist unverhältnismäßig hoch.
- Es bestehen Verfahrens- oder Zustellungsfehler.
Der Einspruch lässt sich beschränken
Ein Einspruch muss sich nicht gegen den gesamten Strafbefehl richten. Er kann auf einzelne Punkte beschränkt werden — etwa nur auf die Höhe der Tagessätze. So lässt sich gezielt das angreifen, was tatsächlich strittig ist, ohne das ganze Verfahren neu aufzurollen.
Was nach dem Einspruch passiert
Mit einem zulässigen Einspruch kommt es in der Regel zur Hauptverhandlung. Der Einspruch kann bis zu einem bestimmten Zeitpunkt auch wieder zurückgenommen werden. Wir besprechen mit Ihnen, welcher Weg Ihre Interessen am besten wahrt.
Fazit
Ein Strafbefehl ist kein unabänderliches Schicksal — aber die Zwei-Wochen-Frist ist unerbittlich. Lassen Sie den Strafbefehl sofort prüfen, damit die Entscheidung über einen Einspruch eine bewusste ist.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Einschätzung Ihres konkreten Falls vereinbaren Sie gern eine kostenlose Erstberatung.
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