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Nach dem Verkehrsunfall — wer zahlt welchen Schaden?

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall denken viele nur an die Reparatur. Tatsächlich umfasst der Schadensersatz deutlich mehr — und viele Geschädigte erhalten weniger, als ihnen zusteht.

Ihre Ansprüche bei einem unverschuldeten Unfall

Hat die andere Seite den Unfall verursacht, kommen je nach Fall unter anderem in Betracht:

  • Reparaturkosten oder, bei einem Totalschaden, der Wiederbeschaffungswert
  • Merkantile Wertminderung — der Wertverlust, den ein Unfallfahrzeug auch nach fachgerechter Reparatur hat
  • Nutzungsausfall oder die Kosten eines Mietwagens
  • Sachverständigenkosten für ein eigenes Gutachten
  • Schmerzensgeld bei Verletzungen
  • Abschlepp- und Nebenkosten sowie die Anwaltskosten

Sie wählen Werkstatt und Gutachter

Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich die freie Wahl von Werkstatt und Sachverständigem. Sie müssen sich nicht auf einen von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Partner verweisen lassen.

Warum der eigene Anwalt meist nichts kostet

Steht die Haftung der Gegenseite fest, gehören die erforderlichen Anwaltskosten zum erstattungsfähigen Schaden — sie werden also von der gegnerischen Versicherung getragen. Für Sie als unverschuldet Geschädigten entstehen damit in der Regel keine eigenen Kosten.

Vorsicht bei der gegnerischen Versicherung

Die gegnerische Versicherung reguliert im eigenen wirtschaftlichen Interesse. Häufig werden Positionen gekürzt — etwa bei den Stundenverrechnungssätzen, beim Restwert oder beim Nutzungsausfall. Eine unabhängige Prüfung sorgt dafür, dass Sie nicht auf einem Teil des Schadens sitzen bleiben.

So gehen wir vor

  1. Dokumentation — Unfallhergang und Schaden sichern.
  2. Eigenes Gutachten — Grundlage für eine vollständige Schadensaufstellung.
  3. Geltendmachung sämtlicher Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung.
  4. Durchsetzung — außergerichtlich und, falls nötig, vor Gericht.

Fazit

Nach einem unverschuldeten Unfall steht Ihnen der volle Schaden zu — nicht nur die Reparatur. Eine frühe anwaltliche Prüfung kostet Sie in der Regel nichts und verhindert, dass die Versicherung kürzt.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Einschätzung Ihres konkreten Falls vereinbaren Sie gern eine kostenlose Erstberatung.

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