Was kostet ein Strafverteidiger?
Die Frage nach den Kosten hält viele Menschen davon ab, sich frühzeitig Hilfe zu holen – gerade im Strafrecht. Dieser Beitrag schafft einen Überblick.
Die Erstberatung ist kostenlos
Bei uns ist das erste Gespräch zur Einschätzung Ihres Anliegens kostenfrei und unverbindlich. Sie erfahren, wie wir Ihre Situation sehen, ohne dass Kosten entstehen.
Wie sich die Kosten zusammensetzen
Die Vergütung eines Strafverteidigers richtet sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Vergütungsvereinbarung. Das RVG sieht für das Strafverfahren bestimmte Gebühren vor, deren Höhe unter anderem davon abhängt, in welcher Verfahrensphase – Ermittlungsverfahren oder Hauptverhandlung – und vor welchem Gericht verteidigt wird.
Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger?
Einen Wahlverteidiger beauftragen Sie selbst. In bestimmten Fällen – etwa bei schwereren Vorwürfen – ordnet das Gericht einen Pflichtverteidiger bei; dann gelten die gesetzlichen Gebühren der Pflichtverteidigung. Wichtig: Die Pflichtverteidigung ist nicht in jedem Fall endgültig kostenfrei – bei einer Verurteilung können Kosten auf den Verurteilten zukommen.
Übernimmt eine Versicherung die Kosten?
Eine Strafrechtsschutzversicherung kommt – je nach Vertrag – für die Verteidigung bei fahrlässigen Vorwürfen auf; bei vorsätzlichen Straftaten ist die Leistung häufig zunächst ausgeschlossen, teils mit nachträglicher Erstattung bei Einstellung oder Freispruch. Ob Versicherungsschutz besteht, prüfen wir mit Ihnen.
Fazit
Wer früh zum Anwalt geht, riskiert finanziell oft weniger, als viele denken – die Erstberatung ist kostenlos, und die weiteren Kosten werden vorab transparent besprochen.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Einschätzung Ihres konkreten Falls vereinbaren Sie gern eine kostenlose Erstberatung.
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